Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können im Rahmen des Spitzenausgleichs nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG teilweise von der Strom- und Energiesteuer entlastet werden. Um diese…