Industrie- und Gewerbekunden, die im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2015 von der EEG-Umlage befreit werden wollen, müssen zukünftig ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen. Dies gilt nun auch für Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 5 GWh im Jahr, nicht wie…