Rückforderungen von Beihilfen im Zusammenhang mit dem EEG 2012

Nach Auffassung der Europäischen Kommission sind die Rabatte auf die EEG-Umlage für die Jahre 2013 und 2014 mit dem EU-Recht grundsätzlich vereinbar. Zwar sind damit keine flächendeckenden Rückforderungen in Milliardenhöhe zu erwarten. Dennoch kommen auf rund 450 Unternehmen Rückforderungen in Höhe von etwa 40 Millionen Euro zu.

Kaum wurden die Anträge zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem EEG 2014 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht, versendet dieses sog. Teilrücknahmebescheide an Unternehmen bzgl. der Begrenzungsbescheide für die Jahre 2013 und 2014.

Grund für die Rücknahmebescheide des BAFA ist eine Entscheidung der EU-Kommission zur EU-Rechtskonformität des EEG 2012. Ursprünglich war zu befürchten, dass die Kommission die BesAR vollumfänglich als Verstoß gegen EU-Beihilferecht ansieht. Doch statt Rückforderungen in Milliardenhöhe zu generieren, hat die Kommission das EEG 2012 größtenteils als EU-Rechtskonform angesehen und nur einen geringen Anteil der BesAR als zu weitgehend eingestuft. Diese Bewertung hat zur Folge, dass nur etwa 40 Millionen Euro der rund elf Milliarden Euro zurückgezahlt werden müssen. Dabei sind ca. 450 der rund 2000 vom EEG-Umlagesystem begünstigten Unternehmen betroffen.

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