Bundesnetzagentur erwartet keine Engpässe im Stromnetz

Bundesnetzagentur
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Energiediskurs  hat den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, nach seiner Einschätzung zu Versorgungszuverlässigkeit und Netzstabilität gefragt.

Halten Sie Versorgungsengpässe im Stromnetz für wahrscheinlich und wenn ja, in welchem Zeitraum könnten sich diese ergeben?

Nein. Engpässe können zwar insbesondere bei hoher Winderzeugung, hoher Last und gleichzeitigen Kraftwerksausfällen auftreten – also typischerweise im Winterhalbjahr. Sie sind jedoch durch den Einsatz der Reservekraftwerke und die Ausstattung systemrelevanter Gaskraftwerke mit festen Gasnetzzugangskapazitäten beherrschbar. Es wurden ausreichend Kraftwerkskapazitäten durch die Winterreserve gesichert und somit Vorsorge getroffen, damit es nicht zu kritischen Situationen kommt.

Wie hat sich die Zahl der notwendigen Eingriffe der Netzbetreiber zur Gewährleistung der Netzstabilität in den vergangenen zwei Jahren entwickelt.

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Maßnahmen gemäß § 13 Abs.1 und 2 EnWG sowie § 13 Abs. 2. i.V.m. § 11 EEG und den Zahlen zu Redispatch-Eingriffen im Übertragungsnetz ergeben sich folgende Entwicklungen: 2011: 5030 Stunden und 2012: 7160 Stunden (Zuwachs von 42,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Diese Zahlen umfassen die Gesamtdauer an strom- und spannungsbedingten Redispatch-Maßnahmen in Deutschland, die der Bundesnetzagentur durch die vier Übertragungsnetzbetreiber gemeldet wurden. Redispatch bezeichnet den Eingriff in den marktbasierten Fahrplan von Kraftwerken zur Verlagerung der Einspeisemengen, um Leistungsüberlastungen vorzubeugen oder zu beheben.

Welche Maßnahmen halten Sie zur Gewährleistung von Netzstabilität und Versorgungszuverlässigkeit für erforderlich?

Die Netzstabilität und Versorgungssicherheit wurde bisher durch die genannten Maßnahmen gewährleistet. Die Erforderlichkeit von weiteren Maßnahmen, beispielsweise durch einen möglichen Kraftwerksneubau, ist von den Ergebnissen der Prüfungen durch die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur abhängig. Hierzu werden von den Übertragungsnetzbetreibern Berechnungen zur Systemanalyse bis zum 1. April 2014  vorgenommen und der Bundesnetzagentur zum 1. Mai 2014 vorgelegt.

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