EEG-Reform ist mit modifizierten Eckpunkten auf dem Weg

Als zentraler Baustein der Energiewende soll die EEG-Novelle möglichst schnell, also noch vor der parlamentarischen Sommerpause, zum Abschluss gebracht werden. Das Bundeskabinett hat am 22. Januar die von Energieminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform beschlossen. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan wird der Gesetzentwurf des novellierten EEG am 9. April 2014 vom Kabinett beschlossen und das reformierte EEG soll bereits zum 1. August 2014 in Kraft treten.Die Novelle soll den weiteren Kostenanstieg spürbar bremsen, die Kosten gerechter verteilen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll steuern und die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorantreiben. 2050 sollen 80 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. „Zwischenziele“ sind nun 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und 55 bis 60 Prozent bis 2035. Derzeit sind es 25 Prozent.

EEG 2.0: Gesetzentwurf liegt vor

Der Arbeitsentwurf des 186 Seiten starken „Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ liegt vor. Im Wesentlichen folgt der Gesetzentwurf dem Eckpunkte-Papier zur Reform der Ökostrom-Förderung: Ökostrom-Produzenten sollen ihre Kilowattstunden demnach zukünftig direkt vermarkten, die Vergütung von vielen erneuerbaren Energien gesenkt werden. Insgesamt will das Gesetz für Investoren Planungssicherheit schaffen, indem feste Ausbau-Korridore für den Zubau neuer Ökostrom-Anlagen definiert werden.Der Entwurf des neuen EEG berücksichtigt teilweise auch die scharfe Kritik, die insbesondere von der Windkraftbranche laut geworden war: Die bislang strenge Stichtagsregelung für die Absenkung der Windstrom-Vergütung wurde deutlich entschärft. Investoren, die bis zum 22. Januar dieses Jahres noch keine umweltrechtliche Genehmigung hatten, sollten ursprünglich nach neuen, niedrigeren Sätzen vergütet werden. Dies hatte die Kalkulation vieler Investoren über den Haufen geworfen, die bereits beträchtliche Vorarbeiten zur Errichtung neuer Windparks geleistet hatten, ohne jedoch im Besitz der umweltrechtlichen Genehmigung zu sein.Im EEG-Entwurf wird den Windkraft-Investoren nun einige Monate länger Kalkulationssicherheit gewährt: Der Stichtag, ab dem die niedrigeren Vergütungssätze gelten sollen, wurde auf den 31. August verschoben. Windkraft-Investoren können ihre Planungen damit nun nach den alten, auskömmlicheren Bedingungen zu Ende bringen.Geplant ist weiterhin die Belastung des Eigenverbrauchs bei neu installierten Photovoltaik-Anlagen. Damit sich die Installation weiter rechnet, solle die Solarförderung leicht steigen. Der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt wird mit der EEG-Umlage belastet. Um die Wirtschaftlichkeit zu wahren, wird diese Belastung über eine Anhebung der Förderung der eingespeisten Energie anteilig kompensiert. Nach den vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist bei Photovoltaik-Anlagen größer 10 Kilowatt bis 1 Megawatt ein Eigenverbrauchsanteil von etwa 10 Prozent für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen notwendig, da die Vergütung unterhalb der Stromgestehungskosten liegt. Die Schlechterstellung, die aus der Belastung dieses Eigenverbrauchsanteils durch die EEG-Umlage folgt, wird durch einen Aufschlag von 0,4 Cent/Kilowattstunde kompensiert.

Sonderregelungen für Industrie ausgeklammert

Die Ausnahmen für die Industrie sind im Entwurf ausgeklammert. Dies soll „im Lichte der Verhandlungen mit der EU-Kommission“ nachgetragen werden. In die Reform eingebaut ist dagegen eine stärkere Beteiligung der Deutschen Bahn und anderer großer Schienenverkehrsunternehmen an den Kosten der Energiewende. Sie sollen zunehmend in die EEG-Umlage eingebunden werden. 2015 sollen die Bahnen 15 Prozent der Umlage zahlen, der Satz steigt dann bis 2018 auf 30 Prozent. Doch werden mehr Bahngesellschaften in den Genuss der reduzierten Umlage kommen, da der Schwellenwert von zehn auf drei Gigawatt sinken soll.

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